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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten nur für den Verkehr mit Kaufleuten, jur. Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Sie finden Anwendung auf alle unsere Verkäufe, auch aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Spätestens mit Entgegennahme unserer Waren gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichende Vereinbarung werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung wirksam; dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Vereinbarungen sowie Nebenabreden und Zusagen mit bzw. von Beauftragten, Reisenden oder sonstigen Angestellten.

2. Angebote

2.1 Angebote verstehen sich stets freibleibend. Der Auftrag wird erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung wirksam.

3. Preise

3.1 Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab unserem Lager zuzüglich der Kosten für Verpackungen, Fracht und Versicherung. Unversicherter Versand kann nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden erfolgen. Schäden aus Verlust der Warensendung oder Beschädigung der Ware trägt der Käufer. Allen Preisen ist die am Liefertage gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Bei Lieferungen ins Ausland gehen eventuelle Zölle zu Lasten des Käufers. Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag; Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.

3.2 Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Lohn-, Material- oder sonstige Kostenerhöhungen eintreten, die sich preisändernd auf das verkaufte Material, den Transport, die Lieferung oder Leistung auswirken, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.

4. Versand und Gefahrtragung

4.1 Der Versand erfolgt ab unserem Lager München auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch im Falle einer etwaigen Rücksendung, die nicht auf eine berechtigte Reklamation zurückzuführen ist. Im Falle der Rücksendung hat der Käufer die gleiche Versendungsform zu wählen wie diese bei der Zustellung gewählt worden war. Der Käufer hat in diesem Falle für eine ausreichende Versicherung zu sorgen.

4.2 Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung, die nicht zurückgenommen wird. Wir wählen das uns geeignete Transportmittel mit der Sorgfalt aus, die wir in eigenen Angelegenheiten wahrnehmen. Eilversand erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers.

4.3 Wir versichern, sofern keine gegenteilige Instruktion des Käufers vorliegt, unsere Lieferungen gegen einen Aufschlag, welcher dem Käufer in Rechnung gestellt wird. Anspruch auf Versicherungsleistung des Käufers besteht nur dann, wenn ein Schaden dem zuständigen Frachtführer oder einem beauftragten Transportunternehmen, unverzüglich gemeldet wird.

5. Ausführung der Lieferung

5.1 Wir sind um schnellstmögliche Lieferung sehr bemüht. Lieferfristen werden grundsätzlich eingehalten, es sei denn, die vertragsmäßige, rechtzeitige Lieferung wird uns wegen unvorhersehbarer, unverschuldeter Hindernisse unzumutbar. Dies gilt insbesondere dann, wenn Lieferungen unserer in- und ausländischen Vorlieferanten ausbleiben, ohne dass wir diesen Umstand vertreten hätten, ferner bei sonstigen Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen. Sie entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht. Teillieferung sind zulässig.

5.2 Wir sind berechtigt, auf allen von uns gelieferten Artikeln einen branchenüblichen Hinweis auf unsere Firma anzubringen, sei es in Form von Schilderung oder Aufklebern, sei es durch Gravierung, Aufdruck oder dergleichen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die Zahlung hat frei Zahlstelle München zu erfolgen. Es haben nur die auf unseren Rechnung ausgedruckten Zahlungsfristen Gültigkeit. Unberechtigte Skonto-Abzüge können von uns nachgefordert werden. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Diskontspesen und sonstige Wechselkosten werden dem Käufer berechnet. Lastschriften gelten erst mit Wertstellung als Zahlung. Solange noch ältere Posten offen sind, sind Skontoabzüge nicht zulässig. Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht zur Aufrechnung oder Zurückhaltung.

6.2 Die Überschreitung vereinbarter Zahlungsziele berechtigt uns zur Berechnung von Verzugszinsen ab Fälligkeitstag in Höhe von 12%.

6.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Vorliegen einer ungünstigen Auskunft über die Vermögenslage des Käufers seitens eines Kreditinstituts, einer Kreditauskunftei oder aufgrund eigener Erfahrung sind wir berechtigt, die Vorauszahlung oder banküblichen Sicherheiten für alles etwa ausstehenden Lieferungen zu verlangen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Käufers entfällt die Setzung einer Nachfrist.

6.4 In den Fällen der Ziffer 6.3 sind wir berechtigt, auch ohne Ausführung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren.

7. Auswahlsendungen

7.1 Werden von uns Auswahlsendungen übersandt, dann gilt die gesamte zugesandte Ware als käuflich (fest) vom Empfänger übernommen, wenn wir nicht binnen der beigefügten Auswahlnota angegebenen Frist, die Ware zurück erhalten.

7.2 Der Empfänger von Auswählen ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt die Auswahl daraufhin zu überprüfen, ob sie vollständig ist und die Auswahlstücke frei von äußeren Mängeln sind. Reklamation sind unserer Geschäftsleitung binnen 8 Tagen nach Erhalt schriftlich oder telefonisch anzuzeigen. Erreicht uns solch eine Anzeige nicht, so haftet der Empfänger der Auswahl für evtl. Fehlmengen und für alle Aufwendungen, die uns daraus erwachsen, dass wir mangelhafte Stücke wieder verkaufsfähig machen müssen. Können mangelhafte zurückgegebene Auswahlstücke nicht mehr verkaufsfähig gemacht werden, weil die entsprechenden Aufwendungen den Wert des Stückes übersteigen, sind wir berechtigt, den Empfänger der Auswahl auf Schadenersatz einschließlich des uns entgangenen Gewinns in Anspruch zu nehmen.

7.3 Der Empfänger ist verpflichtet für den vollen Versicherungsschutz dieser Waren zu sorgen. Er tritt hiermit im Voraus an uns seine Ansprüche gegen die Versicherung unwiderruflich ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, die zwischen dem Käufer und der Firma Eichmüller besteht, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Die Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußert oder verarbeitet werden.

8.2 Wird die Ware weiterveräußert, so steht uns die daraus erwachsene Kaufpreisforderung bis zur Höhe der Gesamtforderung vom Zeitpunkt Ihrer Entstehung zu. Der Käufer tritt schon mit dem Vertragsabschluss diese zukünftigen Forderungen an uns ab. Nimmt der Käufer die Forderung einer Weiterveräußerung unserer Waren in ein mit seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe abzutreten. Nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo, der bis zur Höhe des Betrages als abgetreten gilt, der die ursprüngliche Kontokorrentforderung ausmachte. Bei laufender Rechnung gelten der Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung als Sicherheit für unsere Saldenforderung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren veräußert, so werden die so entstehenden Forderungen an uns abgetreten, wie die von uns gelieferten Waren Gegenstücke der Veräußerung an Dritte ist.

8.3 De Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Schuldner aller aus der Veräußerung der vorgenannten Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen zu benennen und uns die Höhe der einzelnen Forderungen und ihre Höhe mitzuteilen. Soweit wir dies im Einzelfall wünschen, hat der Käufer uns zu diesem Zweck jederzeit Einsicht in seine Bücher und Geschäftsunterlagen zu gewähren. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung selbst einzuziehen, wobei wir uns den jederzeitigen Widerrufs dieses Rechts vorbehalten. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, das ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 25 Prozent übersteigt.

8.4 Die Käufer besitzt die Vorbehaltsware bis zu ihrer restlosen Bezahlung nur als Verwahrer für uns. Sämtliche unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Sinne der Ziffer 8. bis 8.2 sind vom Käufer ausreichend gegen Diebstahl, Beraubung, Wasser- und Sturmschäden jeder Art sowie gegen Feuer zu versichern. Der Käufer tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt hierdurch an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Soweit der Käufer gelegentlich oder ständig Warenauswahl zur Ansicht bezieht, sind diese mit in den Versicherungsschutz mit einzubeziehen (siehe auch Ziffer 7.1 bis 7.3). Alle unsere Waren sind soweit wie möglich durch gesonderte Lagerung oder in geeigneter Weise zu kennzeichnen. Zugriffe oder Pfändungen seitens Dritter sind uns unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen (Original des Pfändungsprotokolls usw.) unverzüglich anzuzeigen.

8.5 Verlangen wir aufgrund unseres Eigentumsrechts bzw. unseres Miteigentumsrechts die Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 8.1 bis 8.3 zurück, so ist der Käufer nach unserer Wahl zur Bereitstellung oder sofortigen spesen- und frachtfreien Rückgabe per Wertsendung verpflichtet. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltrechten gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

9.Gewährleistung

9.1 Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferung und Mengenabweichungen sind uns, soweit dies durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Im Übrigen gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Erlangung der Kenntnis von dem Mangel durch Einschreiben geltend zu machen.

9.2 Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern und im Übrigen nach unserer Wahl die Ware nachbessern, sie umtauschen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Bessern wir die Ware nach und schlägt auch die zweite Nachbesserung fehl oder tauschen wir die Ware um und ist auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, werden wir dem Käufer des Recht einräumen, wahlweise die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen zu können.

9.3 Die Verpflichtung zur Beseitigung eines Mangels oder zur Ersatzlieferung setzt voraus, dass der Käufer den vollständigen Kaufpreis bezahlt. Unsere Gewährleistungsverpflichtung erlöschen, falls die von uns gelieferten Waren unsachgemäß behandelt werden. Auf die Richtlinien in evtl. mitgelieferten Gebrauchsanleitungen ist unbedingt zu achten. Jede Gewährleistung durch uns erlischt ferner, falls Reparaturen oder sonstige Eingriffe vom Käufer oder Dritten ohne unsere ausdrückliche Einwilligung vorgenommen werden.

9.4 Fehlen den von uns gelieferten Waren vertraglich zugesicherte Eigenschaften, bestimmt sich das Recht des Kunden auf Schadensersatz nach Ziffer 10.1 dieser Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

10. Schadensersatzansprüche des Käufers

10.1 Soweit wir bestimmte Eigenschaften der von uns gelieferten Ware vertraglich zusichern, haften wir lediglich für das Risiko eines Mangelschadens. Für eventuelle Mangelfolgeschäden wird grundsätzlich nicht gehaftet, es sei denn, dass sich unsere Zusicherung ausdrücklich und schriftlich auf den Schutz vor Mangelschäden erstreckt hat.

10.2 Im Übrigen setzen etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns voraus, dass ein Schaden infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder einen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt worden ist. Dies gilt auch im Falle des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen oder bei Vertragsabschluss im Falle etwaiger Beratungen, und bei etwaiger unerlaubten Handlung unserer Verrichtungsgehilfen. Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den als Folge dieser Pflichtverletzung voraussehbaren Schaden begrenzt. Anderweitige Schadensansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind - gleich aus welchen Rechtsgrund - ausgeschlossen.

10.3 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Käufers verjähren sechs Monate nach Empfang der Ware durch den Käufer.

11. Schlussbestimmung

11.1 Der Käufer kann mit einer unbestrittenen oder festgestellten Forderung gegen uns Forderungen aufrechnen oder wegen eines unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Zurückbehaltungsrechtes das Zurückbehaltungsrecht ausüben. Im Übrigen sind Aufrechnung und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten nicht zulässig.

11.2 Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist unser Firmensitz. Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen etwaigen Streitigkeiten mit dem Käufer D-80639 München, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess. Wir sind jedoch befugt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

11.3 Die Abtretung von Rechten des Käufers bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

11.4 Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleichgültig, ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

11.5 Die Beziehung zwischen dem Käufer und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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